Dr. Franz SEYWALD, am 9. Mai 1891 in Linz geboren und katholisch getauft, lebte nach der Bestellung seines Vaters zum Postamtsdirektor in Hallein, absolvierte in Salzburg das Humanistische (Akademische) Gymnasium und maturierte 1910 gemeinsam mit dem späteren Landeshauptmann Dr. Franz Rehrl.
Beide studierten an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Beide waren Mitglieder der katholischen Studentenverbindung »Austria Wien« im österreichischen Cartellverband (ÖCV).
Dr. SEYWALD litt an einer Krankheit (Tbc), die er sich vor seiner Musterung zum k. u. k. Infanterie-Regiment Nr. 59 »Erzherzog Rainer« zugezogen hatte, weshalb er als nicht tauglich entlassen wurde.
Seit dem Friedensjahr 1919 arbeitete er als Verwaltungsjurist im Amt der Salzburger Landesregierung.
1925 heiratete er in der Salzburger Pfarre Mülln die 1904 geborene Margarethe Baumgartner. Das Paar hatte drei in Salzburg geborene Söhne: Gottfried 1926, Kurt 1928 und Oskar 1931.
Im Jahr 1931 avancierte Dr. SEYWALD zum Bezirkshauptmann von St. Johann im Pongau: ein Amt, das er auch während der autoritären Regierungen Dollfuß und Schuschnigg ausübte, wobei damit politische Aktivitäten in der Einheitspartei »Vaterländische Front« verbunden waren.
Bekannt ist mittlerweile, dass die Spitzen der Politik, Polizei und Justiz, die sich unter der österreichischen Diktatur durch die Verfolgung nationalsozialistischer Terroranschläge exponiert hatten, im Gewaltjahr 1938 zu den Racheopfern des NS-Regimes zählten.
Im April 1938 gingen die ersten Transporte in das KZ Dachau. Das Köpfe-Rollen erstreckte sich auf den höheren Verwaltungsdienst, der sich zumeist aus dem katholischen Bildungsbürgertum, aus Mitgliedern der ÖCV-Verbindungen und der »Vaterländischen Front« rekrutiert hatte.
Der 47-jährige Dr. SEYWALD – er hatte noch drei minderjährige Söhne – gehörte zu den Betroffenen, die beim Einmarsch deutscher Truppen aus ihren Ämtern entfernt, mit gekürzten Bezügen »in den Ruhestand versetzt« wurden und fortan im Verdacht der politischen Opposition und daher unter Beobachtung der neuen Machthaber standen.
Am 20. März 1944 – nach einer Denunziation durch einen Gestapo-Spitzel1 – wurden Dr. SEYWALD, seine Ehefrau Margarethe und ihr 17-jähriger Sohn Gottfried von der Gestapo festgenommen und in das Polizeigefängnis am Georg-von-Schönerer-Platz (Rudolfsplatz) gesperrt.
In den folgenden Tagen gerieten weitere Personen wegen »Abhörens von Feindsendern« in die Fänge der Gestapo, ihres berüchtigten Referenten Georg König, der die Verhöre führte.
Mit dem gerichtlichen Haftbefehl vom 13. April 1944 befanden sich elf der zwölf Beschuldigten im Gefangenenhaus des Landesgerichtes, Schanzlgasse 1, in Untersuchungshaft: Dr. Franz SEYWALD (seine Ehefrau mittlerweile »auf freiem Fuß«), sein älterer Sohn Gottfried, die Ehepaare Edeltraud und Dr. Karl BIACK, Maria und Dr. Rudolf Hanifle, Barbara und Dr. Max Platter, Rosa und Dipl.-Ing Albert Schmiedinger und Dr. Josef Tinzl, vormals Primararzt.
Die Beschuldigten waren nicht vorbestraft, jedoch in der Öffentlichkeit durch die Gestapo bereits vorverurteilt, ehe der gerichtliche Haftbefehl erlassen wurde.
Eine Schlagzeile im NSDAP-Organ Salzburger Zeitung vom 2. April 1944 lautet: »Rundfunkverbrecher festgenommen«, aufgelistet mit Titeln, Vor- und Zunamen, zuoberst Dr. Franz SEYWALD mit vorangestelltem Amtstitel »Oberregierungsrat a. D.« – eine Bekanntmachung der von Dr. Hubert Hueber geleiteten Gestapo-Stelle Salzburg, die damit die Öffentlichkeit wissen ließ, welche besonderen Leute als »Rundfunkverbrecher« entlarvt worden seien: zumeist außer Dienst gestellte Akademiker, »Alte Herren« katholischer Verbindungen, Racheopfer des Jahres 1938, an deren Namen Stigmata hafteten.
Zu beachten ist dabei, dass der Kreis der von der Stigmatisierung betroffenen Familienmitglieder deutlich größer war als der in der Presse angeprangerte und inhaftierte »Abhörkreis«: sechs befreundete Bürgerfamilien mit insgesamt 29 Mitgliedern einschließlich ihrer 17 Kinder.
Die zur Abschreckung publizierte Pranger-Liste der Gestapo schließt mit dem Satz: »Die angeführten Personen haben fortlaufend Feindsender abgehört bzw. diese Nachrichten verbreitet.«
Zeitgenossen wussten sogleich, welche Strafen dafür verhängt werden konnten: Laut der »Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen« war das Verbreiten von Feindnachrichten, welche »die Widerstandskraft des deutschen Volkes« gefährdeten, mit Zuchthausstrafe, in besonders schweren Fällen mit der Todesstrafe bedroht – eine zu Kriegsbeginn 1939 erlassene Verordnung des »Ministerrats für Reichsverteidigung« unter dem Vorsitz Hermann Görings.
Der bei der Androhung gesetzte Strafrahmen war aber der Staatsanwaltschaft zu unbestimmt, weshalb sie ihrer Anklage gegen die zwölf Beschuldigten aus Salzburg weitere Paragraphen hinzufügte, anhand derer Strafurteile nicht vom »Sondergericht«, sondern vom »Volksgerichtshof« zu fällen waren: »Vorbereitung zum Hochverrat« und »Feindbegünstigung« gemäß dem Reichsstrafgesetzbuch (§§ 80, 83, 91b) und »Wehrkraftzersetzung« gemäß der »Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege« (§ 5).
Am 17. Juni 1944 stellte »Oberreichsanwalt« Ernst Lautz, ein deutscher Jurist, den Antrag, dass die Angeklagten aus Salzburg vor den »Volksgerichtshof« gestellt werden. Die auf Verhören der Gestapo fußende Anklageschrift umfasst 23 Seiten.
Als erwiesen galt, dass die Wohnungen SEYWALDS und BIACKS bis ins fünfte Kriegsjahr hinein als »Zentralen des Feindfunkhörens« und überdies als Orte »zersetzender Reden habsburgisch-separatistischer Prägung« gedient haben – Phraseologismen des NS-Regimes.
Gewiss ist aber, dass die Inhaftierten unter dem Druck der Gestapo-Verhöre Geständnisse ablegten: zum Beispiel, dass sie gemeinsam deutschsprachige Nachrichten des verbotenen Londoner Senders BBC hörten und somit über die am 1. November 1943 veröffentlichte Moskauer Deklaration der drei Alliierten USA, UdSSR und Großbritannien informiert waren.
Glaubhaft ist ebenso, dass sie als Patrioten miteinander über die Wiedererrichtung eines freien, selbständigen Österreich redeten.
Der Vorwurf »zersetzender Reden habsburgisch-separatistischer Prägung« bezog sich speziell auf eine Druckschrift, die Dr. SEYWALD zu Weihnachten 1943 mit der Post erhalten, »guten Bekannten« zu lesen gegeben und hernach verbrannt haben soll.
Das inkriminierte Flugblatt hatte den Titel »Österreichische Unabhängigkeitserklärung« – verwirrend aus heutiger Sicht, da wir darunter allein die Proklamation der Gründerparteien der Zweiten Republik vom 27. April 1945 verstehen.
Die Geschichte wird noch verwirrender, weil sich das Flugblatt aus dem Kriegsjahr 1943 auf eine andere Option bezieht: Österreich als Teil einer süddeutschen Föderation, die durch bewaffneten Kampf und militärische Hilfe von außen begründet werden sollte – eine Proklamation, deren Inhalt nur in der sperrigen Diktion des Berliner Anklägers überliefert ist:
Weihnachten 1943 wurde dem Angeschuldigten Franz Seywald durch die Post eine hochverräterische Druckschrift zugestellt. Diese Druckschrift, wegen deren Inhalts auf Blatt 165 der Akten Bezug genommen wird, trug die Überschrift: ‚Österreichische Unabhängigkeitserklärung‘.
In ihr wurde die Selbständigkeit Österreichs mit Einschluss der süddeutschen Staaten zum 1. März 1944 proklamiert und außerdem an die Deutsche Reichsregierung und die NSDAP das Ultimatum gestellt, bis zum 1. März 1944 diese Länder zu verlassen. Die Schrift fordert ferner die ‚neuösterreichischen‘ Wehrmachtsangehörigen zur Desertion und die bewaffnete Macht in Österreich zur Besetzung der Parteidienststellen und zur Festnahme der Politischen Leiter auf und ersucht schließlich die Feindmächte Amerika, England und Russland um Hilfeleistung.
Anklageschrift vom 17. Juni 1944
Besonders befremdlich ist, dass im Todesurteil, das Dr. Roland Freisler am 22. Juli 1944 in Salzburg fällte, weder der Titel des Flugblattes »Österreichische Unabhängigkeitserklärung« noch der Staatsname Österreich vorkommt, stattdessen das Feindbild Habsburg, dem Dr. SEYWALD als Propagandist zugeordnet wird:
Einmal kam mit der Post ein habsburgisch-separatistisches Flugblatt bei Seywald an, das seine Frau, die den Briefkasten geöffnet hatte, ihm gab. Statt es der Polizei abzuliefern oder wenigstens zu vernichten, zeigte es Seywald einem Bekannten, der von seiner Frau erfahren hatte, daß ein Flugblatt gekommen war und zu ihm kam und meinte, er bekomme ja schöne Sachen zugeschickt.
Dabei war das ein Flugblatt schwer zersetzender Art. War doch in ihm ein Habsburgerstaat aus den Alpen- und Donaugauen und Süddeutschland gefordert, dem Nationalsozialismus ein Ultimatum zum Abzug gestellt und der Feinde Hilfe ausdrücklich angerufen worden! Welche würdelose Verworfenheit bei diesem Hetzblatt geistig Pate gestanden hatte, ersieht man daraus, daß es eine von diesem Habsburgerstaat mitzubezahlende Feindpolizei bei eigener Entwaffnung forderte!
Eine Passage aus der Schimpftirade des Präsidenten des »Volksgerichtshofes« Dr. Roland Freisler als Vorsitzenden im Strafprozess, der am 21. und 22. Juli 1944 – knapp nach dem missglückten Anschlag auf Adolf Hitler – nicht in Berlin, sondern in Salzburg stattfand: im Schwurgerichtssaal des Justizgebäudes am Rudolfsplatz, der während der NS-Herrschaft den Namen des prominenten deutschnationalen Burschenschafters und Antisemiten Georg von Schönerer führte.
Es war übrigens der einzige öffentliche Schauprozess in Salzburg unter dem Vorsitz Freislers (Beisitz: SA-Gruppenführer Karl Haas, SA-Brigadeführer Daniel Hauer, SS-Obersturmbannführer Berthold Wittmer und Karl Figge als 1. Staatsanwalt) – allerdings nicht der einzige Prozess der diversen Senate des »Volksgerichtshofes«: In Salzburg verhängten drei Senate unter wechselndem Vorsitz innerhalb von zwei Jahren 32-mal die Todesstrafe2.
Roland Freislers Todesurteile gegen die der »Vorbereitung zum Hochverrat«, der »Feindbegünstigung« und »Wehrkraftzersetzung« Beschuldigten beginnen mit der Phrase, der 1. Senat habe »im Namen des Deutschen Volkes!« für Recht erkannt: Franz SEYWALD und Karl BIACK »haben so unser Vertrauen und unsere Kraft, mannhaft für unsere Freiheit zu kämpfen, schwer angegriffen und sich damit zu Zersetzungspropagandisten unserer Kriegsfeinde gemacht. Sie sind für immer ehrlos und werden mit dem Tode bestraft.«
Beim Lesen der Urteilsbegründung lässt sich unschwer erkennen, dass für Freisler als Vorsitzenden des ersten »Blutsenats«3 die Todesstrafe gegen BIACK und SEYWALD schon von vornherein feststand, jedenfalls seit dem Attentat auf den »Führer« am 20. Juli 1944.
Gegen die Urteile des »Volksgerichtshofes« war an sich kein Rechtsmittel zulässig, Dr. BIACK ging dennoch in die Berufung und der Jurist Dr. SEYWALD hätte sicherlich dasselbe getan, wäre er nicht schon nach zwei Tagen gewaltsam zu Tode gekommen.
In einem Bericht der Haftanstalt Salzburg heißt es, dass der am 22. Juli 1944 zum Tode verurteilte Dr. Franz SEYWALD 53-jährig am 24. Juli 1944 um 23 Uhr in seiner Einzelzelle »Selbstmord durch Erhängen« verübt habe – von Hinterbliebenen zu Recht angezweifelt. Für sie war es Mord (Mitteilung seines Enkels Thomas Seywald, der inzwischen genaue Recherchen zu diesem Fall angestrengt hat).
Verbürgt ist, dass Dr. Franz SEYWALDS Leichnam der Gestapo übergeben, verbrannt und anonym verscharrt wurde, nachdem sich »Reichsstatthalter« Gustav Adolf Scheel gegen eine Freigabe an Hinterbliebene ausgesprochen hatte, was bedeutet, dass die Witwe Margarethe Seywald und ihre damals noch minderjährigen Söhne Gottfried, Kurt und Oskar nicht ihrem Wunsche und ihrer Religion entsprechend am Grab Abschied nehmen und öffentlich Trauer zeigen konnten.
Das hatte Methode, denn die Gestapo und Justiz trachteten danach, jegliche Ehrung von Terroropfern durch Hinterbliebene, auch jedes Gedenken an ihre Nächsten zu unterbinden.
Dr. BIACK wurde – nach der kurzerhand abgewiesenen Berufung – am 7. November 1944 in München-Stadelheim enthauptet. Dr. Rudolf Hanifle und Albert Schmiedinger, von Freisler zu je sieben Jahren Zuchthaus verurteilt, Dr. Max Platter und Dr. Josef Tinzl, zu je fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, die Ehefrauen Maria Hanifle und Edeltraud Biack, die Freiheitsstrafen in der Dauer von drei respektive zwei Jahren erhielten, und die aus der Untersuchungshaft entlassenen Ehefrauen Barbara Platter und Margarethe Seywald überstanden die Terrorjahre und hatten im befreiten Österreich Anspruch auf Opferfürsorge.
Gottfried Seywald, dessen Verfahren aus dem Salzburger Schauprozess ausgeschieden wurde, weil ihm Freisler zu wenig nachweisen konnte, wurde nach Berlin-Plötzensee in die Nähe des »Blutrichters« Freisler überstellt und erreichte dort als einer der ganz wenigen einen Freispruch, da er sich freiwillig zum Kriegsdienst meldete.
Die Witwe Margarethe Seywald ist 1992 in ihrem 89. Lebensjahr gestorben. Ihre drei Söhne Gottfried, Kurt und Oskar sind mittlerweile ebenfalls gestorben.
Der Vorschlag eines Personenkomitees, darunter die Historiker Hanns Haas und Heinz Strotzka, im Gedenkjahr 1988 einen öffentlichen Verkehrsweg nach Dr. Franz SEYWALD zu benennen, geriet alsbald in Vergessenheit.
1 In Salzburg war Karl-Heinz Rothmayer, Student der »Reichsmusikhochschule« Mozarteum, als Gestapo-Spitzel tätig. Er denunzierte unter anderem den Radio-Händler Alexander Anders wegen Abhörens von »Feindsendern«, der die Verfolgung überlebte und in den 1960er Jahren den unter dem Künstlernamen Peter Garden auftretenden Karl-Heinz Rothmayer mit seiner Vergangenheit in Salzburg konfrontierte: Er sei als bezahlter Gestapo-Konfident tätig gewesen und habe dabei eine Reihe angesehener Salzburger Bürger und Familien in Not und Elend gestürzt.
Das 1967 in Berlin eröffnete Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Mord wurde jedoch 1970 eingestellt. (Der Spiegel 8. November 1971)
2 In Salzburg verhängte Todesstrafen des »Volksgerichtshofs« unter dem Vorsitz von Roland Freisler, Hermann Granzow, Walter Hartmann, Paul Lämmle und Georg Ernst Diescher gegen 32 Personen: Franz ASCHENBERGER, Heinrich AUER, Karl BIACK, Heinrich GITTLER, Johann GRABER, Anton GRAF, Josef HAIDINGER, Rudolf HARTL, Leopold HOCK, Otto HORST, Johann ILLNER, Ferdinand LANG, Franz OFNER, Franz PÖTTINGER, Anton REINDL, Josef REISCHENBÖCK, Karl SCHALLMOSER, Anton SCHUBERT, Nikolaus SCHWARZ, Franz SEYWALD, Rudolf SMOLIK, Ernst-Paul STOIBER, Josef THALHAMMER und Josef WARTINGER (alle Salzburg), Franz Amberger (Braunau), Josef Helmetsberger (Mattighofen) und Josef Scherleitner (Lend); begnadigt: Josef Hofkirchner, Johann Meißnitzer, Franz Priewasser und Franz Randak (Salzburg), Richard Muhr (Mattighofen). Außerdem 13 in Berlin gefällte Todesurteile, davon sechs vollstreckt: Rosa HOFMANN, August GRUBER, Michael KRITZINGER, Johann PÖTTLER, Josef WALLIS, Engelbert WEISS.
3 Dr. Roland Freisler, deutscher Jurist, Präsident des »Volksgerichtshofes« und Vorsitzender des 1. Senats, fällte über 2.600 Todesurteile, darunter jene gegen die Geschwister Hans und Sophie Scholl (Februar 1943) und gegen die »Verschwörer des 20. Juli 1944« (August 1944).
Quellen
- Stadt- und Landesarchiv Salzburg
- Privatarchiv Thomas Seywald
- Akten Volksgerichtshof 1. Senat Roland Freisler (6J58/44 = 1H156/44 und
6J130/44 = 1H236/44)
Stolperstein
verlegt am 28.09.2017 in Salzburg, Rudolfsplatz 2
Foto: Privatarchiv Dr. Franz Seywald beim Studienabschluss
Foto: Privatarchiv Pranger-Liste der Gestapo Salzburg (Salzburger Zeitung 2. April 1944, S. 4) Urteil Dr. Roland Freisler 22. Juli 1944
Foto: Privatarchiv Urteil Dr. Roland Freisler 22. Juli 1944
Foto: Privatarchiv Urteil Dr. Roland Freisler 22. Juli 1944
Foto: Privatarchiv Opferausweis der Ehefrau Margarethe Seywald
Foto: Privatarchiv Margarethe Seywald
Foto: Privatarchiv Die Brüder Kurt, Gottfried & Oskar Seywald (2. Mai 1987)
Foto: Privatarchiv Dr. Franz Seywalds Enkel Thomas (2017)
Foto: Privat Gedenktafel am Salzburger Landesgericht
Foto: Gert Kerschbaumer