Karl RINNERTHALER, geboren am 15. Mai 1885 in Sighartstein bei Neumarkt am Wallersee, war städtischer Haus- und Schulwart, verheiratet und hatte drei Töchter.
Die nach österreichischem Recht in Salzburg heimatberechtigte Familie wohnte im Gebäude der »Realschule« (heute AVA-Hof am Hanuschplatz), das im Eigentum der Stadt Salzburg war.
Karl RINNERTHALER war Mitglied der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, der Kinder- und Naturfreunde, der Freien Gewerkschaft, des Freidenkerbundes und des Republikanischen Schutzbundes. Nach der Zerschlagung und dem Verbot aller Arbeiterorganisationen durch die österreichische Diktatur war er Mitglied der illegalen Revolutionären Sozialisten Österreichs (RSÖ).
Zu der unter dem Austrofaschismus aufgebauten und unter dem NS-Regime reaktivierten RSÖ-Gruppe »Stadtgemeinde« gehörten vernehmlich Arbeiter der städtischen Betriebe, darunter der Schulwart Karl RINNERTHALER.
Zu Beginn des Kriegsjahres 1942 gelang es der Gestapo mit Hilfe eines »Spitzels« (verdeckten Ermittlers) aus Bayern, die vom Eisenbahner Engelbert WEISS geleitete Widerstandsgruppe der Revolutionären Sozialisten zu zerschlagen.
Die verhafteten RSÖ-Mitglieder, rund 85 aus Stadt und Land Salzburg, vorwiegend Eisenbahner, denen weder Waffengebrauch noch Sabotage nachgewiesen werden konnte, wurden ausnahmslos wegen »Vorbereitung zum Hochverrat« angeklagt, davon drei zum Tode verurteilt und hingerichtet: die Eisenbahner Engelbert WEISS, August GRUBER und Anton GRAF. Darüber hinaus kamen neun RSÖ-Genossen aus Stadt und Land Salzburg in Konzentrationslagern oder Gefängnissen zu Tode.
Sechs städtische Arbeiter, darunter der am 23. November 1942 verhaftete Schulwart Karl RINNERTHALER, standen am 4. August 1943 in Salzburg vor Gericht.
Die Angeklagten machten geltend, dass ihre RSÖ-Mitgliedsbeiträge zur Unterstützung von Familien inhaftierter oder sonst in Not geratener Arbeitskollegen dienten – eine Aktion sozialistischer Arbeitersolidarität, die das NS-Regime aber als kommunistisch deklarierte: »Rote Hilfe« (eine illegale Organisation der KPÖ). Für das Gericht stand jedenfalls fest, dass die Geldsammlungen für die »Rote Hilfe« – nachweislich für die RSÖ – das marxistische Solidaritätsgefühl zu erhalten und zu stärken hatten.
Die Angeklagten hätten durch ihre Tätigkeit bewusst auf die Verwirklichung der Ziele der Revolutionären Sozialisten Österreichs hingewirkt: auf gewaltsame Beseitigung der nationalsozialistischen Staatsführung.
Das in Salzburg tagende Oberlandesgericht Wien verurteilte die RSÖ-Mitglieder wegen »Vorbereitung zum Hochverrat« zu je vier Jahren Zuchthaus.
Karl RINNERTHALER, der in den Zuchthäusern Landshut, Bruchsal und Kaisheim inhaftiert war und am 23. Mai 1945 befreit werden konnte, musste sich bei seiner Rückkehr in Spitalsbehandlung begeben.
Er starb 60-jährig am 28. Jänner 1946 an den Haftfolgen.
Seine verwitwete Frau Adelheid, die als Hinterbliebene im befreiten Österreich Anspruch auf Opferfürsorge hatte, starb 83-jährig in Salzburg.
Quellen
- Stadt- und Landesarchiv Salzburg (Melderegister, Opferfürsorgeakte S-523)
- Widerstand und Verfolgung in Salzburg 1934-1945, Band 1, S. 291 (Urteil OLG Wien 7 OJs 24/43)
Stolperstein
verlegt am 02.07.2014 in Salzburg, Ferdinand Hanusch Platz 1 (vormals Franz Josef Kai 1)