Hilde (Hildegard) SCHMIDBERGER, geboren am 1. November 1925 in Salzburg und katholisch getauft, war das jüngere Kind einer ledigen Frau, die als Dienstmädchen und Bürogehilfin in Salzburg arbeitete, jedoch Anfang der 1930er Jahre die Stadt Salzburg verließ und ihre kleine Tochter zurückließ.

Hildes verheirateter Vater, ein Friseur, lebte mit seiner Familie noch unter dem NS-Regime in Salzburg.

Die an verschiedenen Pflegeorten aufgewachsene Hilde stand unter der Aufsicht des Jugendamtes, absolvierte die Hauptschule mit gutem Erfolg, konnte aber als uneheliches Mädchen der Unterschicht keinen Beruf erlernen. Hilde arbeitete als Hausmädchen in St. Gilgen am Wolfgangsee und zuletzt im Landeskrankenhaus.

Amtsbekannt war, dass Hilde schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war: eine Woche Jugendarrest wegen Diebstahls. Hilde galt als Problemkind, wie die »Jugendgerichtshilfe« unter dem NS-Regime feststellte, überraschenderweise mit viel Verständnis:


Als mildernder Umstand mag dem Mädchen zugutegehalten werden, dass es eine sehr vernachlässigte Erziehung hatte und in ihrer Jugend wenig Liebe erfuhr, sodass es durch das freudlose Dasein, das die Jugendliche hatte, leicht möglich war, dass sie eher auf die schiefe Bahn geriet als ein Mensch, der eine liebevolle Erziehung genossen hat.

Als die genannte Behörde am 29. November 1944 ein gutes Wort für die 19-jährige Hilde einlegte, war diese noch nicht volljährig, jedoch strafmündig und seit 21. November in Polizeihaft. Hilde SCHMIDBERGER wurde am 23. November wegen Diebstahls eines Trachtenjäckchens, eines Trachtenhutes und eines Koffers mit Kleidungsstücken im Gesamtwert von 230 Reichsmark angezeigt, und zwar gemäß § 460 – »Diebstähle minderer Art« – des österreichischen Strafgesetzes 1852, das auch unter dem NS-Regime gültig war: »Alle Diebstähle, welche nicht nach der Vorschrift der §§ 172 bis 176 als Verbrechen bestraft zu werden geeignet sind, sollen als Übertretungen mit einfachem oder strengem Arreste von einer Woche bis zu sechs Wochen bestraft, nach Beschaffenheit der Umstände der Arrest auch verschärft werden.«

In einem fairen Gerichtsverfahren hätte die 19-Jährige bloß eine Arreststrafe bekommen, keinesfalls die schwerste aller Strafen: die Todesstrafe in einem Schnellverfahren. Aber nicht die Tat, sondern die Tatzeit wurde der Salzburgerin zum Verhängnis: Diebstahl nach den ersten US-amerikanischen Bombenangriffen auf Salzburg im Kriegsjahr 1944.

Somit konnte der österreichische Jurist Dr. Stephan Balthasar als Oberstaatsanwalt beim »Sondergericht« Salzburg am 29. November 1944 einen Antrag auf Verhängung der Todesstrafe stellen: »Ich klage sie [Hilde SCHMIDBERGER] an, als Volksschädling einen Diebstahl begangen und geplündert zu haben.«

Hilde hatte kein Geld, um sich einen Anwalt leisten zu können: eine Reichsmark als Guthaben auf ihrem Sparbuch der Deutschen Reichspost Nr. 8.129.666. Der »von Amts wegen« zum Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt wusste, dass die Todesstrafe schon vor Prozessbeginn feststand und dass eine Berufung gegen das vom »Sondergericht« als erste und letzte Instanz gefällte Strafurteil nicht zulässig war.

Das »Sondergericht« war politische Strafjustiz: ein Schnellgericht, das Verordnungen des kriegführenden Regimes exekutierte und somit Teil seiner Kriegsverbrechen war.

Während der NS-Herrschaft wurde zwar nach wie vor österreichisches Recht angewendet, aber zumeist in Verbindung mit speziellen Kriegsverordnungen des »Ministerrats für Reichsverteidigung« unter Hermann Görings Vorsitz, und im Konkreten mit der »Verordnung gegen Volksschädlinge« vom 5. September 1939, auf deren Grundlage die Todesstrafe sogar für »Diebstähle minderer Art« verhängt werden konnte, weil sich die als Vergehen kategorisierte Tat den zu Kriegsbeginn verordneten Paragraphen zuordnen ließ: § 1 »Plünderung« und § 4 »Ausnutzung des Kriegszustandes« – Paragraphen, die das NS-Regime, das seine eroberten Kriegsgebiete und verschleppten Zwangsarbeiter/innen ausbeutete, gezielt als Terrorinstrument an der »Heimatfront« einsetzte: zur »Abschreckung«, wie es hieß. Mit der vorsätzlichen Tötung eines Opfers ließ sich ein Exempel statuieren.

Gegen die als »Bombenterror« gebrandmarkten Luftangriffe auf Salzburg war die »Reichsverteidigung« machtlos. Ihre dem Feind angedrohte Vergeltung oder Rache traf nur die Schwächsten an der »Heimatfront«: zuerst zwei Kriegsgefangene, die Zwangsarbeit zu verrichten hatten und bei einem Versuch erwischt worden seien, sich zwei Packungen Zigaretten im Wert von sechs Reichsmark in den Trümmern des Hauptbahnhofs anzueignen.

Daraufhin ließ die Gestapo Salzburg den Russen Alexander ZIELONKA, der auf seiner Kleidung das Stigma »OST« zu tragen hatte, öffentlich erhängen – Opfer der politischen und rassistischen Verfolgung. Der desselben Deliktes beschuldigte Italiener Arcangelo PESENTI wurde hingegen vor Gericht gestellt: vom »Sondergericht« Salzburg mit dem Tode bestraft, vollstreckt in München-Stadelheim.

Die Strafakte Hilde SCHMIDBERGER hat die Zahl KLs 121/44. Daraus geht hervor, dass ausschließlich österreichische Juristen als Richter des »Sondergerichts« fungierten, allerdings mit deutschen Amtstiteln: »Landgerichtsdirektor« Dr. Franz Tusch als Vorsitzender, »Landgerichtsrat« Dr. Matthias Altrichter und »Amtsgerichtsrat« Anton Niedermayr als Beisitzer, drei Österreicher, die »Altparteigenossen« und NS-Funktionäre waren, außerdem Staatsanwalt Dr. Rolf Blum, ein deutscher Jurist als Vertreter der Anklagebehörde.

Ort des Strafprozesses war der Schwurgerichtssaal des Salzburger Justizgebäudes am Rudolfsplatz, der unter der NS-Herrschaft den Namen des prominenten Burschenschafters und Antisemiten Georg von Schönerer führte. Dort fällte am 2. Dezember 1944 das »Sondergericht« nach zweieinhalbstündiger Verhandlung »im Namen des deutschen Volkes« das Todesurteil gegen die 19-jährige Hilde SCHMIDBERGER im Sinne der Anklage des SS-Sturmbannführers Dr. Balthasar als Oberstaatsanwalt.

Hildes Vater Gustav Bruzek, selbst politisch Verfolgter des NS-Regimes, stellte ein Gnadengesuch, das kurzerhand abgewiesen wurde. Seine Tochter wurde am 5. Dezember von der Salzburger Haftanstalt, Schanzlgasse 1, in das Strafgefängnis München-Stadelheim transferiert, wo sie 57 Tage in ihrer Todeszelle ausharren musste. Um 16:19 Uhr des 31. Jänner 1945 – vier Tage nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz – wurde Hilde SCHMIDBERGER in München mit dem Fallbeil des Scharfrichters Johann Reichhart geköpft.

Daraufhin meldete der Münchner Oberstaatsanwalt seinem Salzburger Amtskollegen telegrafisch: »Angelegenheit ohne Zwischenfall erledigt«.

Todesanzeigen waren den Hinterbliebenen untersagt. Stattdessen prangten 80 rote Plakate an öffentlichen Gebäuden und Litfaßsäulen der Stadt Salzburg: eine »Bekanntmachung« des Leiters der Anklagebehörde beim »Sondergericht« Salzburg – die Juristen als Täter ausnahmslos anonym, nur der stigmatisierte Name ihres geköpften Opfers ist auf den Pranger-Plakaten abgedruckt: Hilde SCHMIDBERGER als »Volksschädling«.

Die am Perlacher Forst nahe dem Münchner Strafgefängnis bestattete junge Frau hatte ihre Habseligkeiten der Gefangenenfürsorge vermacht. Seither vergingen mehr als 70 Jahre: Das Salzburger Justizopfer steht nun als politisch Verfolgte in der elektronischen Datenbank des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes.

Kaum bekannt ist allerdings, dass mit dem österreichischen Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz vom 1. Dezember 2009 auch Strafurteile nationalsozialistischer Sonder- und Standgerichte »rückwirkend als nicht erfolgt« gelten.

Es heißt, dass mit der Befreiung die Verfolgung von Kriegsverbrechen begann, sofern die Täter gefasst werden konnten. Auf der im Juni 1946 veröffentlichen »Ersten Salzburger Kriegsverbrecherliste« – eine weitere existiert nicht – stehen 24 Namen, zumeist Gestapo-Leute, jedoch keine Staatsanwälte und Richter. Waren sie über jeden Verdacht erhaben?

Im Mai 1945 ließ die US-Militärregierung alle Gerichte in Salzburg schließen und jene Juristen ihres Dienstes entheben, die Führungspositionen innehatten und/oder der NSDAP und ihren Gliederungen angehört hatten: den Leiter der Anklagebehörde Oberstaatsanwalt Dr. Stephan Balthasar, die Staatsanwälte Dr. Friedrich Blum, Dr. Ludwig Gandolfi, Anton Heim und Dr. Friedrich Stainer, den Präsidenten des »Landgerichtes« Salzburg Walter Lürzer, die Richter Dr. Matthias Altrichter, Dr. Paul Kemptner, Dr. Karl Klemenz, Josef Hinterholzer, Anton Niedermayr, Dr. Julius Poth, Dr. Franz Tusch, Dr. August Rigele, Dr. Oskar Strauß und Dr. Ferdinand Voggenberger.

Einige entlassene Juristen waren im US-Camp M. W. Orr – bekannt als Lager Glasenbach – interniert. Einige befanden sich vor 1945 schon im Ruhestand: zum Beispiel Dr. Hans Meyer als Vorsitzender des »Sondergerichtes« von 1939 bis 1943 und Oskar Sacher als Vorsitzender der Strafsache »Rassenschande« sowie als Beisitzer des »Sondergerichtes« bis Juli 1943.

Kein Jurist wurde je für ein Todesurteil zur Verantwortung gezogen: 71 Todesurteile insgesamt, 26 unter dem Vorsitz von Dr. Hans Meyer und 45 unter dem Vorsitz von Dr. Karl Klemenz und Dr. Franz Tusch. Dabei fungierten neun österreichische Richter als Beisitzer: Dr. Matthias Altrichter, Josef Hinterholzer, Walter Lürzer, Dr. Hubert Meder (gest. 1945), Anton Niedermayr, Dr. Julius Poth, Dr. August Rigele, Oskar Sacher und Dr. Oskar Strauß.

Ein Hauptverantwortlicher war Dr. Balthasar als Leiter der Anklagebehörde, seit 1933 NSDAP-Mitglied und überdies SS-Sturmbannführer, deshalb als »belasteter« Nationalsozialist eingestuft, aber 1950 vom Bundespräsidenten Karl Renner begnadigt.

Die meisten Juristen waren Nutznießer der »Minderbelastetenamnestie« (1948). Jüngeren Jahrgängen gelang es, ihren Beruf wieder auszuüben: zum Beispiel Dr. Poth, Dr. Rigele, Dr. Tusch und Dr. Voggenberger als Rechtsanwälte, Dr. Gandolfi zunächst als Verwaltungsjurist am Magistrat, schließlich als Richter in Salzburg und Linz.

Dr. Karl Klemenz, der an mindestens 29 Todesurteilen mitgewirkt hatte, aber nicht als NSDAP-Mitglied registriert war, nur als »Parteianwärter« galt, war bereits 1947 wieder Richter, allerdings am Kreisgericht Leoben. Er machte politische Karriere im »Verband der Unabhängigen«, der Interessenvertretung ehemaliger Nationalsozialisten, und avancierte 1949 zum Abgeordneten des Bundesrates, der zweiten Kammer des österreichischen Parlaments.

Dr. Matthias Altrichter, der als Beisitzer an 32 Todesurteilen mitgewirkt hatte, galt trotz seiner NSDAP-Mitgliedschaft (1. Mai 1938: Nr. 6,347.572, somit innerhalb des für »Altparteigenossen« reservierten Nummernblocks 6,100.001 bis 6,600.000), trotz seiner SA- und SS-Mitgliedschaft (SA-Oberscharführer, förderndes Mitglied der SS Nr. 1,403.697) und trotz seiner kommissarischen Leitungsfunktionen im NS-Gaurechtsamt und NS-Rechtswahrerbund als »minderbelastet«.

Er war nach seiner Amnestierung wieder Richter, Senatsvorsitzender, von 1958 bis 1968 Präsident des Landesgerichtes Salzburg und überdies geehrt: Großes silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (Bundespräsident Franz Jonas), Ring der Stadt Salzburg (Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg vom 15. 5. 1969).

Langes Schweigen herrschte über ein Opfer der Salzburger Justiz: der im März 1938 »beurlaubte« Oberlandesgerichtrat Johann LANGER hatte im KZ Dachau seinem Leben ein Ende gesetzt.

Am 28. August 2008 konnte vor seiner letzten Wohnadresse in Salzburg im Beisein des Vizepräsidenten des Landesgerichtes Dr. Philipp Bauer ein »Stolperstein« verlegt werden. Bei dieser Gelegenheit verlangte Dr. Bauer, dass die Geschichte der Salzburger Justiz unter dem NS-Regime und die personellen Kontinuitäten nach 1945 aufgearbeitet werden sollten.

Der Anfang ist getan.

Quellen

  • Stadtarchiv Salzburg: Polizeimelderegister
  • Landesarchiv Salzburg: Strafakte KLs 121/44 des Sondergerichtes Salzburg
  • Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW)
  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv München: Vollstreckungsakte JVA München 666
Autor: Gert Kerschbaumer

Stolperstein
verlegt am 28.09.2017 in Salzburg, Rudolfsplatz 2

<p>HILDE SCHMIDBERGER<br />
JG. 1925<br />
VERHAFTET 21.11.1944<br />
2.12.1944 ZUM TODE VERURTEILT<br />
HINGERICHTET 31.1.1945<br />
MÜNCHEN-STADELHEIM</p>
Hilde Schmidberger Sparbuch von Hilde Schmidberger, Guthaben: eine Reichsmark Todesurteil gegen Hilde Schmidberger Todesurteil gegen Hilde Schmidberger Telegramm der Münchner Oberstaatsanwaltschaft Pranger-Plakat Die Richter des Sondergerichtes Salzburg, Georg-von-Schönerer-Platz 2
Quelle: Salzburger Landesarchiv Das Symbol der NS-Zivil- und Militärjustiz: Richtschwert mit Parteiadler und Hakenkreuz Gedenktafel am Salzburger Landesgericht
Foto: Gert Kerschbaumer

Alle Stolpersteine: Rudolfsplatz 2