Franz SCHAUFLER, am 19. Oktober 1914 in Salzburg geboren und katholisch getauft, war ein Kind der Anna Fleischhacker aus Linz, die seit September 1913 in Salzburg als Dienstmädchen arbeitete und nach der Geburt ihres Sohnes Franz nach Ostermiething in Oberösterreich übersiedelte, wo sie den Vater ihres Kindes heiratete.
Recherchen über Franz SCHAUFLER ergaben, dass er das Schneiderhandwerk erlernte, doch vermutlich ohne Lehrabschluss, da er im Polizeimelderegister als Schneidergehilfe aufscheint. Während der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren führte er ein unruhiges Wanderleben, wobei er mit dem Gesetz in Konflikt geriet: »Landstreicherei und Bettelei«. Die Ursachen Arbeitslosigkeit und Armut stehen hingegen nicht im Strafregister.
Seit Juni 1938 war Franz SCHAUFLER in Salzburg ordnungsgemäß gemeldet, zuletzt als Untermieter im Haus Goldgasse 17, vierter Stock. Bemerkenswert ist außerdem, dass auf seiner Meldekarte unter dem NS-Regime ein Vermerk handschriftlich hinzugefügt wurde: »Pol. Liste« (Polizei Liste), ein von der Gestapo geführtes Verzeichnis mit politisch verdächtigen Personen. Er war jedenfalls kein NSDAP-Mitglied.
Verbürgt ist überdies, dass SCHAUFLER zu Beginn des Zweiten Weltkrieges zur Deutschen Wehrmacht einrücken musste und Soldat des im Wehrkreis XVIII (Salzburg) aufgestellten Gebirgsjägerregiments 137 war, das im Kriegsjahr 1940 beim Angriff auf Norwegen beteiligt war. Dort wurde SCHAUFLER verwundet.
Nach seiner Genesung wurde er nach Salzburg überstellt. Er verließ jedoch unerlaubterweise am 4. November 1940 die Kaserne, besorgte sich Zivilkleidung, arbeitete getarnt als Zivilist in einer Schneiderei und nächtigte bei einer Freundin oder in abgestellten Waggons.
Er soll auch Straftaten begangen haben, Diebstahl von Kleidern, Verkauf ausgeborgter Geräte, um Geld zu beschaffen. Das half ihm aber wenig, da er bereits am 28. November 1940 ausgeforscht werden konnte. Sein Leben in Freiheit war also von kurzer Dauer.
Am 8. Jänner 1941 stand Franz SCHAUFLER in Salzburg vor einem Kriegsgericht der Division 1881, das sein Urteil »Im Namen des Deutschen Volkes!« wegen »unerlaubter Entfernung von der Truppe« und anderer Delikte fällte: sechs Jahre und fünf Monate Gefängnis.
Seine Haft in der schlesischen Festung Glatz dauerte bloß 19 Monate, da die Wehrmachtsführung einem Häftling keine Gelegenheit bieten wollte, sich auf Kriegsdauer dem Frontdienst zu entziehen, um auf diese Weise sein Leben zu retten.
Am 21. August 1942 wurde Franz SCHAUFLER zur »Bewährung vor dem Feind« an die Front geschickt. Wir wissen aber nichts Konkretes über seine Strafeinheit, die im Vernichtungskrieg zum Bunker- und Stellungsbau oder zur Minenräumung und Leichenbergung eingesetzt wurde.
Augenscheinlich ist, dass der kriegsgerichtlich verurteilte Franz SCHAUFLER jahrzehntelang als vermisst galt.
Im Jahr 2000, 55 Jahre nach der Befreiung Österreichs, erhielt die Salzburger Pfarre St. Johannes eine Mitteilung des Standesamtes Berlin I über den Tod des 29-jährigen Franz SCHAUFLER am 7. Oktober 1944 rund 150 km nordwestlich von Murmansk an der norwegisch-russischen Grenze – das Lebensende eines Strafsoldaten der Deutschen Wehrmacht in unwirtlicher Gegend.
1 Kriegsgericht der Division 188 in Salzburg, Kajetanerplatz 2: Kriegsgerichtsrat Dr. Marian Dumat als Ankläger und Oberkriegsgerichtsrat Dr. Hans Kleint als Richter
Quellen
- Urteil des Kriegsgerichtes der Division 188
- Entlassungsschein des Wehrmachtsgefängnisses Glatz
- Archiv der Erzdiözese Salzburg (Pfarrmatriken)
- Stadt- und Landesarchiv Salzburg
Recherche: Esche Schörghofer
Stolperstein
verlegt am 25.09.2019 in Salzburg, Goldgasse 17