Richard PANZENBÖCK, geboren am 23. März 1909 in Hohenberg bei Lilienfeld, war Forstarbeiter, verheiratet und lebte in Moosbach bei Türnitz in Niederösterreich.

Er wurde im September 1941 zur Deutschen Wehrmacht einberufen und dem in der Stadt Salzburg stationierten Gebirgspionier-Ersatzbataillon 82 zugeteilt.

Im Kriegsjahr 1942 hatte er vermutlich seinen ersten Einsatz und danach Heimaturlaub. Gewiss ist jedenfalls, dass er am 20. November 1942 in seiner Heimatgemeinde Türnitz für seine Familie Lebensmittel- und Kleiderkarten zu besorgen hatte und dabei in Gegenwart mehrerer Personen gegenüber Gemeindebediensteten eine Äußerung machte, die der Polizei gemeldet wurde:


Der Krieg könnte schon längst zu Ende sein, wenn das Volk nicht so blöd wäre und so weiter mitmachen würde. Wir an der Front sollten alle die Prügel wegwerfen, dann möchte es schon auswerden. Es ist stupid, dass ein Mensch die ganze Welt beherrschen will.

Richard PANZENBÖCK wurde sogleich verhaftet und beschuldigt, er habe »öffentlich den Willen des Deutschen Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen gesucht«.

Er wurde am 5. Februar 1943 wegen »Zersetzung der Wehrkraft« angeklagt und am 14. Mai 1943 von der Wehrmachtskommandantur Berlin zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die über ihn verhängte Strafe wurde jedoch zur »Frontbewährung« ausgesetzt (St. L. X. Nr. 121/43).

Er desertierte am 26. August 1943, ehe er an die Front abkommandiert wurde, in Salzburg. Hier lebte Richard PANZENBÖCK neuneinhalb Monate im Verborgenen – als »U-Boot«, allerdings nicht ohne Hilfe und Unterstützung. Er hatte eine Geliebte, die in einem Salzburger Kaffeehaus beschäftigt war.

Bekannt ist, dass der Fahndungsdienst der Wehrmacht den beiden in Salzburg auf die Spur kam. Als das Liebespaar Ostern 1944 in einer Landgemeinde verbrachte, lief schon eine »verschärfte« Fahndung, bei der jedoch die bewaffnete Heeresstreife ein Debakel hinnehmen musste: Es gelang dem Deserteur, einen Stabsfeldwebel zu überwältigen, ihm sogar die Pistole zu entreißen und damit zu verschwinden.

Daraufhin kamen die im Fahndungsdienst der Wehrmacht tätigen Kriminalpolizisten aus Salzburg zum Zug. Sie verhörten die Geliebte des Deserteurs, setzten die Frau massiv unter Druck, drohten ihr wegen Beihilfe zur Fahnenflucht mit Verhaftung und Einlieferung in ein Arbeitslager, falls sie nicht kooperiere.

Auf diese schnöde Weise konnte Richard PANZENBÖCK in eine Falle gelockt werden. Die Frau vereinbarte mit ihrem Liebhaber für Sonntag, den 11. Juni 1944, ein Treffen in Anif, beim Schloss Hellbrunn. Dort warteten fünf verborgene Wehrmachtsfahnder unter der Leitung ihres Chefs auf das Paar. Als die Frau, wie mit den Fahndern abgesprochen, die Toilette aufsuchte, sollte die Falle zuschnappen.

Die Fahnder wussten, dass der Deserteur seit der missglückten Festnahme mit einer Dienstpistole bewaffnet war, und gingen daher mit Vorsicht an ihr Werk. Der ebenso vorsichtig agierende Deserteur erkannte die Gefahr, flüchtete, verfolgt von den Fahndern, wobei es zu einem Schusswechsel kam. Der durch Schüsse in die Brust und in das linke Bein schwerverletzte Deserteur soll sich, als er keinen Ausweg mehr gesehen habe, niedergekniet und selbst in die Stirn geschossen haben.

Gewiss ist nur, dass der 35-jährige Richard PANZENBÖCK am 11. Juni 1944 gegen 12 Uhr mittags tot war – Todesort Hellbrunn.

Daraufhin verfügte das Kriegsgericht der Division 418 in Salzburg die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Fahnenflüchtigen. Der Gerichtsherr stellte abschließend fest, dass ein Verdacht strafbaren Verschuldens Dritter nicht vorliege, was besagen soll, dass Richard PANZENBÖCK allein die Schuld an seinem gewaltsamen Tod trage.

Seine Hinterbliebenen, Ehefrau und Kinder, erhielten anstelle eines Beileidschreibens eine Mitteilung in dürrem Amtsdeutsch und seine Geliebte musste allein mit ihren Gewissensbissen zu Rande kommen.

Der Nachwelt ist heute nicht erinnerlich, dass die Gestapo, SS und Militärjustiz als Kriegsherren jegliche Ehrung ihrer Terroropfer durch Hinterbliebene zu verhindern trachteten, indem sie ihre Leichen in das Krematorium des Salzburger Kommunalfriedhofs überführen, dort einäschern und anonym vergraben ließen:

Der Ort, an dem die zu Ehr- und Namenlosen gemachten Opfer in Salzburg verscharrt wurden, hieß »Gruft der Vergessenen«.

Es dauerte Jahrzehnte, bis die Deserteure der Deutschen Wehrmacht im befreiten Österreich gesetzlich rehabilitiert wurden – mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz des österreichischen Nationalrats.

Quellen

  • Archiv der Diözese St. Pölten (Matriken Hohenberg, Bezirk Lilienfeld)
  • Österreichisches Staatsarchiv (Gerichtsakte F 230/54)
  • Salzburger Landesarchiv (Bundespolizeidirektion Salzburg 24. 3. 1947, Wehrmachtsfahndung)
  • Widerstand und Verfolgung in Salzburg 1934-1945, Band I, S. 573f.
Autor: Gert Kerschbaumer
Recherche: Gernod Fuchs
Esche Schörghofer

Stolperstein
verlegt am 15.11.2016 in Salzburg, Fürstenweg/Schloss Hellbrunn

<p>RICHARD PANZENBÖCK<br />
JG. 1909<br />
KRIEGSDIENST VERWEIGERT<br />
26.8.1943 VERSTECKT<br />
AUF DER FLUCHT ERSCHOSSEN<br />
11.6.1944 IN SALZBURG</p>
Richard Panzenböck
Foto: Fam. Panzenböck Das Symbol der NS-Zivil- und Militärjustiz: Richtschwert mit Parteiadler und Hakenkreuz Die Nachkommen von Richard Panzenböck (mit den Historikern Gert Kerschbaumer & Prof. Gernod Fuchs, rechts & rechts hinten) bei einem Besuch des Stolpersteines im September 2020.

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