Anna MACHEK, geborene Schürer, am 30. März 1922 in Bad Ischl geboren und katholisch getauft, war das einzige Kind der Anna Schürer, die seit 1923 als Bedienerin in Salzburg arbeitete.
Die junge Anna wohnte einige Jahre im Haus Bergstraße 4 bei ihrer Großmutter Balbine, die als Beschließerin im Gastgewerbe tätig war. Annas Mutter und Großmutter blieben ledig.
Anna besuchte die Hauptschule und arbeitete dann als Sekretärin in Büros oder Kanzleien, seit 1. November 1943 im Magistrat der Stadt Salzburg. Dort lernte sie den um einige Jahre älteren Magistratsangestellten Anton Machek kennen und lieben. Als das Paar am 27. Mai 1944 im Schloss Mirabell heiratete, war die Ehefrau bereits schwanger.
Als sich Anna MACHEK im Juli 1944 einer Freundin anvertraute und sich dabei über das kriegführende Hitler-Regime negativ äußerte, wurde sie denunziert und vom Magistrat wegen »staatsfeindlicher Äußerungen« fristlos entlassen. Daraufhin geriet die schwangere Frau, die weder Vorstrafen hatte, noch einer verbotenen Partei angehörte, in die Fänge der Gestapo, ihres Kriminaloberassistenten Georg König (»Gestapo-König«)1, der die Frau bei seinen Verhören misshandelte.
Anna MACHEK wurde im September 1944 – mittlerweile im siebten Monat schwanger – vom Polizeigefängnis in das Gefangenenhaus des Landesgerichtes überstellt, doch zu keiner Zeit wegen eines politischen Deliktes verurteilt. Ihr widerfuhr Schlimmeres.
Ihr Ehemann kam im Oktober 1944 beim ersten Bombenangriff auf Salzburg in seinem Wohnhaus Gstättengasse 21 zu Tode. Zu dieser Zeit war seine inhaftierte Frau, nunmehr Witwe, im achten Monat schwanger. Im November wurde sie zur Entbindung in die Gebärklinik des Landeskrankenhauses eingewiesen, nach der Geburt ihres Kindes Antonia am 15. November 1944 aber wieder in das Gefangenenhaus zurückgeführt.
Es hieß, ihr Baby sei auf Weisung des Gerichtsarztes in ein Heim nach St. Gilgen gebracht worden und dort am zwölften Tag gestorben. Eine Überprüfung ergab, dass die Behörde den Tod des Kindes mit einem Vermerk registrierte: »Eltern unbekannt« – folglich eine Kindeswegnahme.
Die 22-jährige Anna MACHEK, die ihre Wohnung, ihren Ehemann und ihr Kind verloren hatte, erlitt im Gefangenenhaus einen Nervenzusammenbruch, blieb aber bis zur Befreiung Salzburgs in Haft. Anna MACHEK wurde allerdings gemäß dem Opferfürsorgegesetz 1947 als politisches Opfer mit Rentenanspruch anerkannt.
Sie blieb alleinstehend und starb am 29. Mai 1988 im Seniorenheim an der Schopperstraße.
1 Salzburger Nachrichten 23. Juni 1945, S. 1: »Gestapo-König verhaftet (…) König war vor allem gefürchtet wegen der rohen Behandlung, die er den Gefangenen gegenüber anwandte. Um Geständnisse zu erpressen, griff er zu furchtbaren Martern und Torturen. Er trat sie mit Füßen, brach ihnen Zähne aus und ließ sie über eine Bank schnallen und prügeln. Ja noch mehr, er strangulierte viele der Einvernommenen und hielt ihnen einen Spiegel vor. Diese Grausamkeiten führte er in einem Kellergewölbe durch, damit die Schreie der gequälten Opfer nicht gehört werden konnten. Doch kein Verbrecher kann der gerechten Strafe entgehen. Auch König nicht. (…)«
Georg König, geb. 19. September 1913 in Wien-Alsergrund, Sohn einer Dienstmagd aus Salzburg, war 1933/34 in Salzburg zweimal in Haft, flüchtete nach Deutschland (1934 in Salzburg ausgebürgert), kehrte 1938 nach Österreich zurück, war SS-Untersturmführer (Nr. 188.288), Polizeibeamter in Lienz und seit Jänner 1943 in der Gestapo-Stelle Salzburg (Leiter Dr. Hubert Hueber) als Kriminaloberassistent tätig, unter anderem für die Liquidierung von Zwangsarbeitern, von Deserteuren und Fluchthelfern verantwortlich. Er wurde im Juni 1945 bei Radstadt verhaftet, im US-Lager Glasenbach (Camp M. W. Orr) interniert.
Sein Name steht auf der »ersten Salzburger Kriegsverbrecherliste«. König hätte sich gemäß der Anzeige der Bundespolizeidirektion Salzburg im Jahr 1947 nach dem österreichischen Kriegsverbrechergesetz verantworten müssen. Es gelang ihm jedoch, aus einem US-Lager (vermutlich USDIC: US Detailed Interrogation Center in Gmunden) zu flüchten und in Deutschland unterzutauchen. Bekannt ist noch, dass er in Köln unter falschem Namen gemeldet war, 1947 verhaftet werden konnte und wegen Entweichens aus der Internierung und wegen Urkundenfälschung zu neun Wochen Gefängnis verurteilt wurde.
1957 wurde er abermals in Köln vor Gericht gestellt: zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen Aussageerpressung und anderer Delikte (Strafe durch U-Haft verbüßt). In Österreich wurde Georg König zu keiner Zeit wegen Kriegsverbrechen verurteilt. Er starb 1988 in Köln (angeblich Suizid).
Quellen
- Stadt- und Landesarchiv Salzburg
- Dossier Gestapo-König (Gernod Fuchs)
- NS-Dokumentationszentrum Köln (Dr. Thomas Roth)
Stolperstein
verlegt am 25.09.2019 in Salzburg, Gstättengasse 21