Leopold HEINDL, geboren am 29. August 1909 in Zürich, war das erste Kind des Ehepaares Margarethe und Leopold Heindl. Seine Mutter war Tirolerin, sein Vater Steirer und von Beruf Kellermeister.
Die Familie lebte eine Zeit lang in Zürich, wo auch das zweite Kind geboren wurde: Leopolds Schwester Maria. Im Kriegsjahr 1915 übersiedelte die Familie nach Salzburg. Hier kam ihr drittes Kind zur Welt, das aber schon im Kindesalter starb.
Im Nachkriegsjahr 1922 starb die Mutter 49-jährig in Salzburg. Damit zerbrach die Familie. Der Vater verließ Salzburg. Seine beiden Kinder strandeten in Heimen.
Leopold HEINDL jun. hinterlässt in Salzburg spärliche Lebensspuren: Er machte eine Schlosserlehre, vermutlich ohne Lehrabschluss, da er im Melderegister als Hilfsarbeiter aufscheint. Der mehrmalige Ortswechsel in den 1930er Jahren lässt auf zeitweilige Arbeitslosigkeit schließen.
Es gibt aber keinen Hinweis darauf, dass er aus politischen Gründen verfolgt wurde, weder unter der österreichischen Diktatur noch unter dem NS-Regime.
Leopold HEINDL war 30 Jahre alt, als er erstmals im September 1939 zum Kriegsdienst in der Deutschen Wehrmacht verpflichtet wurde. Bemerkenswert ist, dass er bis zu seinem gewaltsamen Lebensende im Kriegsjahr 1943 ein und dieselbe militärische Funktion hatte: Kraftfahrer, zuletzt als Angehöriger eines Pionier-Bataillons, das nach dem Angriff auf die Sowjetunion bei der Blockade der Stadt Leningrad (Sankt Petersburg) zum Einsatz kam. Während der deutschen Hungerblockade verloren in Leningrad mehr als eine Million Menschen ihr Leben – ein Kriegsverbrechen.
Wir wissen jedoch nicht, was den 33-jährigen Wehrmachtssoldaten Leopold HEINDL ohne Dienstrang zu seiner Gehorsams- oder Befehlsverweigerung bewog. Das Wenige, das wir heute wissen, steht auf einem Formular der Deutschen Wehrmacht, auf ihrer »Kriegssterbefallanzeige«: Pionier Leopold HEINDL wurde am 17. Februar 1943 in Slanzy südwestlich von Leningrad »bei tätlicher Widersetzung« erschossen.
Gewiss ist, dass er nicht vom Feind, sondern von einem Vorgesetzten erschossen wurde. Die juristische Formel »tätliche Widersetzung« ist beispielsweise in einem Wehrmachtsbefehl vom April 1942 über die Behandlung von militärgerichtlich verurteilten Wehrmachtssoldaten im Kriegseinsatz zu finden:
Das Wachpersonal sei verpflichtet, bei »jedem Versuch der tätlichen Widersetzung, Aufwiegelei oder Flucht sofort von der Waffe Gebrauch zu machen. Vorheriger Warnruf nicht erforderlich!«
Im August 1943 erhielt Leopold HEINDLs Schwester Maria die Nachricht über den »Kriegsverlust«. Sie überlebte die Terrorjahre, starb 1995 in Salzburg.
Quellen
- Wehrmachtsauskunftstelle für Kriegsverluste
- Stadt- und Landesarchiv Salzburg
Stolperstein
verlegt am 24.09.2019 in Salzburg, Eniglstraße 7