Johann GORUP, geboren am 19. Juni 1896 in Pernau bei Wels, war katholisch, ledig und kaufmännischer Angestellter.

Er wohnte seit 1936 bei seinem älteren Partner Anton Vitek in Salzburg, Brodgasse 3. Unter dem NS-Regime wurden beide Partner vermutlich aufgrund einer Denunziation verhaftet und am 15. Mai 1941 wegen ihrer sexuellen Orientierung vom Landesgericht Salzburg zu je zwei Jahren schwerem Kerker verurteilt.

Gemäß § 129 I b des österreichischen Strafgesetzes, das auch unter dem NS-Regime gültig war, konnten Homosexuelle beiderlei Geschlechtes bis zu fünf Jahren »schwerem Kerker« verurteilt werden.1

Verurteilte homosexuelle Partner stehen mit vollem Namen in der Presse – geächtet, stigmatisiert: beispielsweise Johann GORUP und Anton Vitek (Salzburger Volksblatt 20. Mai 1941, Seite 5).

Der 49-jährige Johann GORUP, der die Kerkerstrafe im bayrischen Zuchthaus Amberg zu verbüßen hatte, kam dort am 8. März 1943 zu Tode, wie aus der Polizeimeldekartei der Stadt Salzburg hervorgeht.

Bekannt ist außerdem, dass sein Partner Anton Vitek, ein Hilfsarbeiter, schon im Verlauf seiner zweijährigen Haft in das KZ Dachau deportiert wurde: Zugang am 4. Juli 1942, Häftling Nr. 30891, Haftkategorie »PSV« – polizeiliche Sicherungsverwahrung mit grünem Winkel. Er wurde am 15. Februar 1945 im KZ Dachau nach dem deutschen Strafgesetz als § 175 Häftling (Homosexueller mit rosa Winkel) kategorisiert.

Anton Vitek überlebte die KZ-Haft, konnte am 29. April 1945 durch US-Truppen befreit werden, kehrte aber nicht nach Salzburg zurück. Es ist daher nicht bekannt, ob er auch die Haftfolgen überstand. Wir wissen lediglich, dass Homosexuelle im befreiten Österreich nicht als Opfer des nationalsozialistischen Terrors anerkannt wurden.

Johann GORUP zählt überdies zu den Terroropfern, die weder in der 1991 publizierten Dokumentation Widerstand und Verfolgung in Salzburg 1934-1945 noch in der elektronischen Opferdatei des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) aufscheinen.

1 Unter dem NS-Regime liefen im Landesgericht Salzburg gegen 338 Personen, darunter sechs Frauen, Verfahren nach § 129 I b – »Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts« – des nach wie vor gültigen österreichischen Strafgesetzes. Die betreffenden Gerichtsakten wurden mittlerweile vernichtet.

Quellen

  • Stadt- und Landesarchiv Salzburg
  • Information der Gedenkstätte Dachau vom 5. November 2009
Autor: Gert Kerschbaumer

Stolperstein
verlegt am 22.03.2012 in Salzburg, Brodgasse 3

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