Ferdinand AIGNER, am 8. Juli 1896 in der oberbayerischen Stadt Laufen an der Salzach geboren, war ein Sohn des Ehepaares Maria, geborene Streitwieser, und Ferdinand Aigner, Hilfsarbeiter in Laufen.

Ihr Sohn lebte seit den 1920er-Jahren in Salzburg-Maxglan: Ferdinand AIGNER war verheiratet, hatte ein Kind und arbeitete als Pfleger in der »Landesheilanstalt für Geisteskranke« (heute Christian-Doppler-Klinik).

Befremdlich ist, dass der Krankenpfleger Ferdinand AIGNER, der nachweislich Opfer des nationalsozialistischen Terrors war, weder in der Online-Datenbank des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes noch in der 1991 publizierten Dokumentation Widerstand und Verfolgung in Salzburg 1934-1945 aufscheint.

Es zeigt sich, dass die noch greifbaren Quellen über die politische Verfolgung des Krankenpflegers lange unbeachtet blieben, obschon es spezielle Dokumente sind: Aktenstücke des Salzburger »Sondergerichtes«, jener politischen Strafjustiz, die in erster Linie Kriegsverordnungen des nationalsozialistischen Regimes exekutierte und somit Teil seiner Kriegsverbrechen war.

Am 4. Mai 1944 verhaftete die Gestapo Salzburg den 47-jährigen Krankenpfleger Ferdinand AIGNER auf seinem Arbeitsplatz, worauf er in das Polizeigefängnis gesperrt, dort verhört und anschließend in die Haftanstalt des Landesgerichtes Salzburg verlegt wurde – zwecks Untersuchungshaft, wie es hieß.

Am 14. Juni 1944 um 1 Uhr nachts wurde Ferdinand AIGNER in seiner Haftzelle tot aufgefunden: Mord oder Selbstmord, in den Tod getrieben. Abschiedsworte hinterließ er nicht, falls man der Polizei Glauben schenkt.

Die Kriminalpolizei hatte den Todesfall zu klären. Sie deutete den gewaltsamen Tod als »Selbstmord durch Erhängen aus Furcht vor Strafe«, um dem Opfer ein politisches Verbrechen anzulasten.

Aktenstücke belegen, dass Ferdinand AIGNER einer Tat beschuldigt wurde, für die er mit dem Tod bestraft werden konnte: § 5 Absatz 3 der »Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege« bedeutet »Wehrkraftzersetzung«, Beihilfe zur »Wehrdienstentziehung« und »Selbstverstümmelung«.1

Unbewiesen blieb allerdings die Beschuldigung, Ferdinand AIGNER habe als Krankenpfleger dem 19-jährigen Rekruten August Hrabe durch Injektionen geholfen, sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Verbürgt ist immerhin, dass der junge Mann die Kriegsjahre überleben konnte.

Schließlich ist zu beachten, dass die Witwe des Terroropfers Ferdinand AIGNER, der keiner politischen Partei angehörte, im befreiten Österreich keinen Anspruch auf Opferfürsorge hatte. Etwaige Erinnerungspuren im Familiengedächtnis sind daher unerforscht.

1 »Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege«, ein Diktat Adolf Hitlers in seiner Funktion als Oberster Befehlshaber der Wehrmacht, wurde am 12. 6. 1945 in Österreich aufgehoben (Gesetz zur Wiederherstellung des österreichischen Strafgesetzes).

Quellen

  • Standesamt Laufen: Geburtenregister
  • Archiv der Erzdiözese Salzburg: Matrikenbücher
  • Stadtarchiv Salzburg: Melderegister
  • Landesarchiv Salzburg: Sondergericht Salzburg (4 Js 198/44)
Autor: Gert Kerschbaumer

Stolperstein
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