Franz NACHTNEPEL, geboren am 24. Oktober 1902 in Wien, war katholisch, ledig und von Beruf Opernsänger.
Er wohnte bei seinen Eltern in Wien-Penzing und logierte Anfang September 1942 im Hotel Zum goldenen Horn in Salzburg, Getreidegasse 31/Universitätsplatz 3, wo er vermutlich aufgrund einer Denunziation wegen seiner sexuellen Orientierung verhaftet wurde.
Der 40-jährige Wiener, der keine Vorstrafen hatte, wurde am 4. Dezember 1942 gemäß § 129 I b des österreichischen Strafgesetzes, das auch unter dem NS-Regime gültig war, zu einem Jahr »schwerem Kerker« verurteilt, wie aus dem Register des Landesgerichtes Salzburg hervorgeht.
Da aber die betreffende Strafakte mit dem Aktenzeichen Vr 490/42 in den 1990er Jahren vernichtet wurde, liegt auch der Strafvollzug im Dunkeln.1
Verfolgungsmaßnahmen gegen Homosexuelle unter dem NS-Regime sind aber mittlerweile dank der Forschung Rainer Hoffschildts aus Hannover bekannt: Franz NACHTNEPEL wurde am 5. März 1943 vom Landesgericht Salzburg nach Hessen in das Strafgefangenenlager Rodgau (Lager II Rollwald) deportiert und nach Verbüßung seiner Strafe am 9. September 1943 wieder nach Salzburg in das Polizeigefängnis überstellt, wo er aber vermutlich nicht freigelassen wurde und ein weiteres Verfahren zu erwarten hatte (laut Aktenzeichen Vr 617/43 des Landesgerichtes Salzburg).
Gewiss ist allerdings, dass ihn die Kripo Salzburg in das KZ Dachau deportieren ließ, registriert am 23. April 1944 als Häftling Nr. 87041 mit der Haftkategorie »Polizeiliche Sicherungsverwahrung« (PSV-Häftling mit grünem Winkel). Von dort wurde er in das KZ Mauthausen überstellt: registriert am 17. August 1944 als Häftling Nr. 90016 mit der Haftkategorie »Befristete Vorbeugehaft« (BV).
Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen bestätigte im April 2015, dass Franz NACHTNEPEL 42-jährig am 15. April 1945 im Mauthausener »Außenkommando Linz III« zu Tode kam: »Kreislaufschwäche bei Lungenentzündung« als offizielle Todesursache – Tod durch Zwangsarbeit.
1 Unter dem NS-Regime liefen im Landesgericht Salzburg gegen 338 Personen, darunter sechs Frauen, Verfahren nach § 129 I b – »Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts« – des nach wie vor gültigen österreichischen Strafgesetzes. Die betreffenden Gerichtsakten wurden »skartiert«, d. h. vernichtet.
Quellen
- Stadtarchiv Salzburg
- Landesarchiv Salzburg
- KZ-Gedenkstätte Dachau und Mauthausen
- Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Bestand G 30 Rodgau)
Recherche: Rainer Hoffschildt
Stolperstein
verlegt am 19.08.2016 in Salzburg, Universitätsplatz 3